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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Travel Boutique GmbH

 



Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamte Tätigkeit als Pauschalreiseveranstalter bzw. als Vermittler von Pauschalreisen und sonstigen Reiseleistungen. Sie sind Teil des zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Pauschalreisevertrages bzw. Reisevermittlungsvertrages.


Standardinformationen für Pauschalreiseverträge und Onlinebuchungen


Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Travel Boutique GmbH, Hetzendorferstraße 191, 1130 Wien trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Travel Boutique GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz.


Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302.


Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302


Standardinformationen für verbundene Reiseleistungen


Im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 Buchstabe a der Pauschalreiserichtlinie (§ 2 Abs. 5 Z 1 lit. a PRG), wenn die Verträge in gleichzeitiger physischer Anwesenheit des Unternehmers (der nicht ein Beförderer ist, der ein Ticket für eine Hin- und Rückbeförderung verkauft) und des Reisenden abgeschlossen werden.


Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Travel Boutique GmbH, 1130 Wien, Hetzendorfer Straße 191, im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.


Daher ist die Travel Boutique GmbH nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Reiseleistungen verantwortlich.


Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.


Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch unseres Unternehmens/der Travel Boutique GmbH, oder bei demselben Kontakt mit diesem werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt die Travel Boutique GmbH über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an die Travel Boutique GmbH für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz der Travel Boutique GmbH nicht erbracht wurden.


Die Travel Boutique GmbH, 1130 Wien, Hetzendorfer Straße 191, hat eine Insolvenzabsicherung mit der Nummer 5.676.021 in Form einer Bankgarantie der Ersten Österreichischen Sparkasse Bank AG abgeschlossen. Reisende können den Insolvenzabwickler AWP P&C S.A. ; Niederlassung für Österreich; Hietzinger Kai 101 – 105, 1130 Wien .Telefon: +43 1 525 03-0, Fax: +43 1 525 03-999 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Travel Boutique GmbH verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer allfälligen Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.



I. Reiseanmeldung


1. Ihre Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, per E-Mail oder Internet (insbesondere über unsere Website) erfolgen. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns bzw dem Unternehmen, für das wir vermitteln, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch Übermittlung der Buchungsbestätigung.


2. Bei einer Buchung über unsere Website können Sie die gewünschten Reiseleistungen zunächst unverbindlich auswählen. Erst nach Eingabe Ihrer Daten und Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie Ihre Reiseanmeldung verbindlich abgeben. Zuvor kann der Buchungsvorgang jederzeit durch Schließen des Fensters abgebrochen werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Reiseanmeldung vor dem Absenden nochmals auf Eingabefehler.


3. Die Schreibweise der Namen der Reiseteilnehmer in der Reiseanmeldung muss ident sein mit der Schreibweise in dem Reisepass, mit dem die Reise angetreten wird, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Reiseantritt nicht möglich ist.


4. Derjenige, der für sich oder für einen Dritten eine Buchung vornimmt, wird damit unser Vertragspartner und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung uns gegenüber den Verpflichtungen aus dem Pauschalreisevertrag bzw. aus dem Reisevermittlungsvertrag.



II. Vermittlung von Einzelleistungen und Pauschalreisen


1. Sie können über uns auch Einzelleistungen buchen. In diesen Fällen treten wir nur als Vermittler des jeweiligen Leistungserbringers auf, über dessen Identität, Kontaktdaten und AGB wir Sie vor Abgabe Ihrer verbindlichen Reiseanmeldung detailliert informieren. Dasselbe gilt für Pauschalreisen, die nicht von uns veranstaltet werden; auch hier treten wir nur als Vermittler auf.


2. Falls Sie vor oder nach den von uns vermittelten Einzelleistungen bzw. Pauschalreisen andere, nicht über uns gebuchte Reiseleistungen in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihnen, uns die Details dieser anderen Leistungen mitzuteilen (Orte und Zeiten der Flüge bzw. der Hotelunterbringung).




III. Servicepauschalen


Wir verrechnen für diverse Serviceleistungen Gebühren. Detailinformationen zu unseren Servicepauschalen finden Sie unter Servicepauschalen




IV. Fälligkeit des Reisepreises


1. Bei Pauschalreisen, die von uns veranstaltet werden, werden unverzüglich nach Vertragsabschluss 25% (gerundet) des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an Sie 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.


2. Bei Zahlungsverzug sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Rücktrittsentschädigung gemäß Punkt X. dieser AGB zu verrechnen.


3. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung von Reiseleistungen.


4. Wenn Sie bei uns Pauschalreisen bzw Einzelleistungen buchen, die von uns vermittelt werden, richtet sich die Fälligkeit des Preises nach den AGB des jeweiligen Pauschalreiseveranstalters bzw Leistungserbringers, über die wir Sie vor Abgabe Ihrer verbindlichen Reiseanmeldung detailliert informieren. Wenn Sie ausschließlich Flugleistungen (Nur-Flug) buchen, wird der gesamte Preis sofort fällig.


5. Die von uns publizierten Preise (ausgewiesen in Euro) entsprechen dem Preisauszeichnungsgesetz. Es können keine Rabatte gewährt werden.




V. Übertragung des Pauschalreisevertrages


1. Sie sind berechtigt, den mit uns abgeschlossenen Pauschalreisevertrag auf eine Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, zu übertragen. Zu diesem Zweck haben Sie uns spätestens sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise auf einem dauerhaften Datenträger von der Übertragung in Kenntnis zu setzen.


2. Bei einer Übertragung des Pauschalreisevertrages haften Sie und der Eintretende als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten. Wir werden Ihnen die tatsächlichen, angemessenen Kosten der Übertragung mitteilen und Ihnen einen Beleg über die sich aus der Übertragung des Pauschalreisevertrages ergebenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten ausstellen.




VI. Namensänderung und Umbuchungen


1. Namensänderungen bzw. Umbuchungen sind nach der Buchung von Linienflügen (unabhängig davon, ob diese Flüge von uns vermittelt werden oder Teil einer Pauschalreise sind) nur möglich, wenn in derselben Buchungsklasse der gewünschten Flüge noch ausreichend Plätze vorhanden sind.


2. Einige Tarife von Fluglinien erlauben weder Umbuchungen noch Refundierungen. Fluglinien lassen auch keine Änderungen bei falsch übermittelten Namen zu (es reicht ein einziger unrichtiger Buchstabe oder die Änderung auf einen Doppelnamen).


3. Wenn nach der Buchung einer von uns veranstalteten Pauschalreise bis 30 Tage vor Reiseantritt auf Ihren Wunsch eine Namensänderung, ein Hotelwechsel oder eine Änderung der Reisezeit (Tag oder Uhrzeit) erfolgen soll, heben wir zusätzlich zu den von der Fluglinie in Rechnung gestellten Kosten eine Bearbeitungsgebühr von € 75,00 pro Person, die von der Änderung betroffen ist, ein.


4. Später als 30 Tage vor Reiseantritt können wir derartige Änderungen nur im Rahmen einer Auflösung des ursprünglichen Vertrages (gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale nach Punkt X. dieser AGB) und einer anschließenden Neubuchung berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn nach der Ticketausstellung (auch bei ETIX-Dokumenten) auf Ihren Wunsch Änderungen durchgeführt werden sollen.


5. Eine Umbuchung vor Ort verursacht meist Zusatzkosten. Je nach Hotel bzw. Fluglinie sind diese unterschiedlich und werden Ihnen von den Repräsentanten in den Destinationen bei Bedarf bekannt gegeben.


6. Die Punkte VII.1. bis 5. kommen nur dann zur Anwendung, wenn Sie nicht Ihr Recht auf Übertragung des Pauschalreisevertrages gemäß Punkt VI. ausüben.




VII. Leistungsänderungen


1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, sind nach Vertragsabschluss zulässig, sofern die Änderung unerheblich ist und wir Sie vor Reisebeginn über die Änderung klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis setzen.


2. Wenn wir vor Beginn der Pauschalreise gezwungen sind, eine der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen erheblich zu ändern, oder wenn wir Ihre allfälligen besonderen Vorgaben nicht erfüllen können, haben Sie das Recht, innerhalb einer von uns im Einzelfall festgelegten angemessenen Frist der vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen oder vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten. Wenn Sie innerhalb der Frist keine Erklärung abgeben, gilt das als Zustimmung zur Änderung. Wenn Sie vom Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen den gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen, zurückerstatten.


3. Wir werden Sie unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und deutlich über die vorgeschlagene Änderung und gegebenenfalls deren Auswirkungen auf den Reisepreis, die angemessene Frist, innerhalb derer Sie zustimmen bzw zurücktreten können, die Rechtsfolge einer unterlassenen Erklärung und gegebenenfalls eine als Ersatz angebotene Pauschalreise und deren Preis informieren.




VIII. Rücktritt des Pauschalreiseveranstalters


1. Grundsätzlich werden die von uns veranstalteten Pauschalreisen und Rundreisen ab der von uns angeführten Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Aufschläge, die bei einer geringeren Anzahl an gebuchten Personen - spätestens 21 Tage vor Reisebeginn (in der Praxis rund 30 Tage vor Reisebeginn) - als ausgewiesen verrechnet werden, sind bei den einzelnen Ausschreibungen genau deklariert und auch, ob diese den Rücktritt vom Vertrag ermöglichen.


2. Wir sind berechtigt, vor Beginn einer Pauschalreise bzw. Rundreise gegen volle Erstattung aller Ihrer für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung, vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die betreffende Reise weniger Personen als die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und Ihnen unsere Rücktrittserklärung innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist, jedoch spätestens
a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen,
b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen,
c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern,
zugeht.


3. Darüber hinaus sind wir bei jeder Art von Pauschalreise zum Rücktritt berechtigt, wenn wir aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind und unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund den Rücktritt erklären.


4. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden in den unter Abs 2 und 3 genannten Fällen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, erstattet.




IX. Reiserücktritt gegen Entschädigung


1. Sie können von einem Vertrag über eine von uns veranstaltete Pauschalreise jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücktreten. In diesem Fall haben wir Anspruch auf eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn Sie die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung grundlos nicht antreten ("No Show").


2. Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung besteht in Prozentsätzen des Pauschalreisepreises und bemisst sich nach dem zeitlichen Abstand zwischen dem Rücktritt und dem vorgesehenen Beginn der Pauschalreise sowie nach unseren erwarteten ersparten Aufwendungen und unseren erwarteten Einnahmen aus anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. Es gelten je nach Rücktrittszeitpunkt folgende Rücktrittspauschalen:
Bei Rücktritt bis zum 30. Tage vor Reiseantritt: 25%
Ab dem 29. Tag bis zum 20. Tag vor Reiseantritt: 50%
Ab dem 19. Tag bis zum 10. Tag vor Reiseantritt: 75%
Ab dem 9. Tag vor Reiseantritt und bei "No Show": 100%


3. Falls im Einzelfall abweichende Rücktrittspauschalen zur Anwendung kommen, werden wir Ihnen das vor Abgabe Ihrer verbindlichen Reiseanmeldung mitteilen.


4. Sie haben das Recht nachzuweisen, dass uns infolge des Unterbleibens des Reiseantrittes kein oder ein geringerer finanzieller Nachteil entstanden ist als sich aus den Rücktrittspauschalen laut der oben angeführten Staffel oder der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung ergibt.


5. Unser Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn vor Beginn der Pauschalreise am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung.




X. Mitteilung von Vertragswidrigkeiten


1. Sie sind verpflichtet, uns jede Vertragswidrigkeit, die Sie während einer von uns veranstalteten Pauschalreise wahrnehmen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich mitzuteilen. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Reiseleitung, an unsere örtliche Agentur, an das Reisebüro, das die Reise für uns vermittelt hat, oder an unsere Zentrale in Wien, damit wir unverzüglich Abhilfe schaffen können.


2. Unsere Reiseleiter, unsere Agenturen und die für uns vermittelnden Reisebüros sind von uns nicht bevollmächtigt, Ansprüche anzuerkennen, die aus allfälligen Vertragswidrigkeiten resultieren. Sie sind nur bevollmächtigt, Ihre Beschwerde entgegenzunehmen und an uns weiterzuleiten.




XI. Irrtumsanfechtung


Wenn uns beim Abschluss des Vertrages ein Irrtum unterlaufen ist (z.B. Angabe eines zu niedrigen Reisepreises), behalten wir es uns vor, den Vertrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wegen Irrtums anzufechten.




XIII. Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)


Die Travel Boutique GmbH“ ist unter der GISA Nr. 3423/3214 beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft : https://www.gisa.gv.at/abfrage eingetragen und ist im Sinne der Pauschalreiseverordnung über den verwaltenden Agent Arcus Solutions bei dem Versicherer Accelerant Insurance Europe SA unter der Pol.-Nr.: A52116 Insolvenz versichert.
Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen, bei sonstigem Anspruchsverlust direkt beim zuständigen Abwickler, der Cover-Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H.,Hietzinger Hauptstrasse 35 DG,A-1130 Wien T +43 (0) 1 / 969 08 40 Notfall DW 5, anzumelden.





XIV. Rechtswahl und Gerichtsstand


Bei Verträgen, die wir nicht mit Verbrauchern abschließen, werden die Anwendbarkeit österreichischen Rechts und die Zuständigkeit, der die Handelsgerichtsbarkeit in 1030 Wien ausübenden Gerichte vereinbart.


Pauschalreiseveranstalter bzw. Reisevermittler


Travel Boutique GmbH
Geschäftsführer Mag, (FH) Mirko Lukic
Elisabethstraße 23/2, A-2380 Perchtoldsdorf
Tel. 01/3884400, E-Mail: office@atb.travel
Firmenbuchnummer: FN528802a
UID Nummer: AT U76 882 303



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